Finanzierung

Finanzierungsmöglichkeit von Zahnersatz und Implantaten

In Zusammenarbeit mit unserem Partner, dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum DZR, bieten wir selbstverständlich auch die Möglichkeit der Ratenzahlung an.

  • bis zu 4 Monaten zins- und kostenfrei
  • maximal zu vereinbarende Laufzeit 36 Monate

Sie wollen Ihre Finanzierungskosten vorab online berechnen? Dann besuchen Sie den Ratenrechner des DZR.

Zahnersatz ist steuerlich absetzbar!

Nicht immer ist es leicht, sich für eine aufwendige, teure Zahnbehandlung zu entscheiden und manchmal muss man rechnen, ob man es sich leisten kann.

Die Aufwendungen für Zahnersatz sind steuerlich nach §33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Neben Erstattungsleistungen von Krankenkassen, Zusatzversicherern, Beihilfestellen, Arbeitgeber usw. ist vom Rechnungsbetrag die „persönlich zumutbare Belastung“ abzuziehen.

Unser Tipp für Sie – bündeln Sie ihre außergewöhnlichen Belastungen in einem Jahr.